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Culture Moves Europe ist das Förderprogramm der EU, das die Mobilität von Künstler:innen, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen fördert.

Als Nachfolger von i-portunus gibt das Programm Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit, selbst initiierte Projekte durchzuführen, um internationale Arbeitsbeziehungen zu entwickeln oder zu vertiefen. Dabei werden sowohl die individuelle Mobilität von Einzelpersonen als auch Residenzen für Gastorganisationen gefördert.

Culture Moves Europe wird durch das Programm Kreatives Europa KULTUR der Europäischen Union finanziert und durch das Goethe-Institut umgesetzt.

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Es gibt zwei Aktionslinien: Individuelle Mobilität und Residenzen.

Die individuelle Mobilitätsförderung richtet sich an einzelne Kunst- und Kulturschaffende, die vorhaben, ins Ausland zu gehen, um 

  • sich beruflich weiterzuentwickeln oder international zusammenzuarbeiten,
  • Koproduktionen mitzugestalten oder zu entwickeln
  • oder Europas kulturelles Erbe zu erkunden, um ihre Kreativität zu fördern.

Gefördert werden Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, und Gruppen von bis zu 5 Personen, die für bis zu 21 Tagen reisen.

Die zweite Aktionslinie umfasst Residenzen für Gastorganisationen. Gastorganisationen erhalten dabei finanzielle Unterstützung zur Förderung von Kurzzeitaufenthalten (22 bis 60 Tage), Langzeitaufenthalten (61 bis 120 Tage) und ausgedehnten Aufenthalten (121 bis 300 Tage) von Kunst- und Kulturschaffenden.

Es können sich aufstrebende oder etablierte Künstler:innen, Kreative und Kulturschaffende bewerben, die in einem oder mehreren Bereichen des Programms Kreatives Europa KULTUR tätig sind. Die Bereiche umfassen folgende Sektoren: Musik, Literatur, Architektur, darstellende Kunst, bildende Kunst, kulturelles Erbe, Design und Modedesign

Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land: Die Antragstellenden müssen aus einem am Programm teilnahmeberechtigten Land kommen bzw. dort ihren Wohnsitz haben. Aktuell sind folgende Länder an Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt:

  • die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
  • Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien

Die aktuelle Liste der teilnahmeberechtigten Länder finden Sie auch hier

Individuelle Mobilitätsförderung
Noch bis zum 31.05.24  kann sich monatlich beworben werden. Am Ende eines jeden Monats gibt es einen Stichtag. Alle bis zum Stichtag eingehenden Anträge werden dann gesichtet und bewertet. Einen weiteren Ausschreibungszeitraum wird es voraussichtlich ab Herbst/Winter 2024 geben. 

Residenzen für Gastorganisationen
Gastorganisationen können sich noch bis zum 15.05.2024 bewerben.

Die Antragstellung erfolgt über das Goethe Application Portal (GAP).